Bekanntmachung zur Bodenrichtwertliste des Landkreises Pfaffenhofen a. d. Ilm

Bodenrichtwertliste des Landkreises Pfaffenhofen a. d. Ilm für den Markt Wolnzach, Stand 01.01.2024 

hier: Auslegung 

 

Die vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm erstellte Bodenrichtwertliste zum Stand 01.01.2024 liegt gemäß § 12 Gutachterausschussverordnung – BayGaV vom 05.04.2005 (GVBl 2005, S. 88), in der Änderung vom 30.09.2014, in der Zeit vom

 

13.05.2024 bis einschließlich 14.06.2024

 

im Rathaus Wolnzach, Marktplatz 1, Bauamt, Zimmer 10, 85283 Wolnzach, während der Dienststunden (Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr sowie Donnerstag zusätzlich von 13.30 Uhr – 18 Uhr) öffentlich aus.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass jeder das Recht hat, Auskunft über die Bodenrichtwerte bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm, Hauptplatz 22, 85276 Pfaffenhofen a. d. Ilm, zu erhalten.

 

Bitte beachten Sie, dass Auskünfte aus der Bodenrichtwertliste kostenpflichtige Amtshandlungen sind. Nach einmonatiger kostenfreier Einsichtnahme beim Markt Wolnzach, ist ausschließlich die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses berechtigt und verpflichtet Auskünfte zu erteilen.

 

Wolnzach, 08.05.2024 

 

Jens Machold

1. Bürgermeister